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Rechtsschutzversicherung

Für Privatpersonen ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn Sie einen Prozeß selbst finanzieren müssen, bleibt das Recht oft auf der Strecke.

Zwar gewährt der Staat Prozeßkostenhilfe (das frühere Armenrecht) bei besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen, das der Staat zurückfordert, falls sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern.

Informieren und entscheiden Sie sich rechtzeitig, da nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wartefristen eingehalten werden müssen, bevor Ihre Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Recherchieren Sie nach einer geeigneten Versicherung, bevor Sie den Vertrag abschließen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in Zusammmenarbeit mit dem "Institut für Freie Berufe" und der "Stiftung Warentest" eine Umfrage zur Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Rechtsschutzversicherungen in Auftrag gegeben.

Mit "gut" bewerteten danach die Befragten die Zusammenarbeit mit folgenden Versicherern:

Versicherung
Prozent
AdvoCard
47 %
ARAG
33 %
Allianz
32 %
D.A.S
27 %
HUK
16 %
ADAC
15 %
Quelle: "Finanztest" 1/2003

Die Höhe der Versicherungsprämien können Sie durch Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall beeinflussen.

Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Rechtsgebieten, wie
z. B. im Familien- und Erbrecht nur die Ratserteilung versichert
wird, nicht aber die Prozeßführung selbst.

Autofahrer sollten grundsätzlich rechtsschutzversichert sein. Oft entscheidet sich Ihr Recht erst nach Klärung komplizierter tech-
nischer und medizinischer Fragen, die ohne Sachverständige
nicht beantwortet werden können. Die Kosten des Rechtsstreits übersteigen dabei häufig bei weitem die eingeklagte Forderung.

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