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Unsere Schwerpunkte

Wir betreuen unsere Mandanten u. a. in den nebenstehend genannten Rechtsgebieten.

Dabei umfasst unsere Tätigkeit sowohl die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Vertretung, die vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandsgerichten in der gesamten Bundesrepublik möglich ist.

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) verbietet die Nennung von mehr als fünf Schwerpunkten, wobei höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte genannt werden dürfen. Diese Vorgaben entsprechen häufig nicht dem realen Tätigkeitsfeld Ihres Rechtsanwalts.

Den Klienten steht modernstes wissenschaftliches und technisches Know-How zur Verfügung, das mit größtmöglicher Effektivität und Effizienz eingesetzt wird.