... als Anwalt
Ich bin seit 1982 bei dem Berliner Landgericht und seit 1987 bei dem Kammergericht in Berlin (Oberlandesgericht) zugelassen. Diese sogenannte OLG- Zulassung berechtigt, Ihre Interessen bundesweit bei allen Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten.
Neben der persönlichen Beratung steht die Vertretung vor den Gerichten im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Dabei ist die mit den Jahren erlangte praktische Erfahrung für jeden Anwalt wesentliche Voraussetzung für den Prozesserfolg. Insbesondere bei einer Zeugenvernehmung sind psychologische Kenntnisse erforderlich.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Gerichte steht die Tatsachenfeststellung und Glaubwürdigkeitsprüfung. Als Organe der Rechtspflege haben Rechtsanwälte die Aufgabe, bei dieser oft schwierigen Wahrheitsfindung mitzuwirken.
Die Wahrnehmung der Mandanteninteressen verlangt berufliches Engagement und Freude an der Arbeit.
... als Notar
Seit 1993 bin ich als Notar zugelassen. Die Tätigkeit des Notars ist gesetzlich auf seinen jeweiligen Amtsbezirk beschränkt. Berliner Notare dürfen daher nur in Berlin in ihrem Amt tätig sein und beurkunden.
Der Notar hat strenge Unparteilichkeit zu wahren. Für den Anwaltsnotar gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 7 des Beurkundungsgesetzes das Verbot der notariellen Tätigkeit, wenn er oder ein mit ihm beruflich verbundener Kollege zuvor in derselben Angelegenheit als Rechtsanwalt tätig war.
... Hausbesuche
Insbesondere bei älteren Mandanten oder behinderten Mandanten, denen ein Besuch der Kanzlei nicht oder nur schwer möglich ist, bin ich gern bereit, innerhalb Berlins auch Hausbesuche durchzuführen.
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