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Tätigkeitsschwerpunkt Ehe- und Familienrecht

Hierzu gehören vor allem das Recht der Ehescheidung und die Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen:

• das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder
• das Umgangsrecht mit den Kindern
• der Kindesunterhalt
• der Trennungsunterhalt
• der nacheheliche Ehegattenunterhalt
• der Versorgungsausgleich
• die Ehewohnung
• der Hausrat.

Im Vordergrund steht zunächst die umfassende Beratung. Im Ergebnis wird Ihnen der kostengünstigste Weg zu einer möglichst schnellen und nervenschonenden Ehescheidung aufgezeigt. Dabei wird auch die Verantwortung gegenüber den gemeinsamen Kindern eine gewichtige Rolle spielen. Angesichts der starken Überlastung der Justiz, insbesondere der Familiengerichte wird der Anwalt in Ihrem Interesse eine einverständliche Ehescheidung unterstützen. Sie verursacht wesentlich geringere Kosten und nimmt in aller Regel weniger Zeit in Anspruch.

Im Rahmen des ehelichen Güterrechts können Sie durch eine notarielle vereinbarte Gütertrennung und Klärung des ehelichen Zugewinns ein kostspieliges gerichtliches Verfahren vermeiden.

Streitige Verfahren sind teuer und dauern zuweilen Jahre, bis sie durch eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts beendet sind.

Über die Website der Rechtsanwaltskammer Berlin finden Sie die aktuellen Unterhaltstabellen.

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