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Interessenschwerpunkt Erbrecht

Wir betreuen unsere Mandanten u. a. in den nebenstehend genannten Rechtsgebieten.

Kein Rechtsgebiet rückt so spät in den Blickpunkt der Notwendigkeit wie das Erbrecht. Sie sollten durch eine rechtzeitige letztwillige Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) einem späteren Streit ihrer Erben begegnen und den Tod nicht tabuisieren. Mit einem notariellen Testament, bei dem der Notar Ihren letzten Willen durch geeignete Ratschläge umzusetzen hilft, wird der spätere Streit unter den Erben vermieden, zumindest aber auf ein Minimum reduziert.

Der juristische Laie, der sein Testament eigenhändig verfasst, ist sich der juristischen Konsequenzen seines Testats in aller Regel nicht bewusst.

Durch eine Verfügung (Schenkung) zu Lebzeiten können Sie die Verteilung Ihres Nachlasses steuern. Eine vorherige Beratung durch Ihren Steuerberater ist sinnvoll.

Sind Sie enterbt worden, ist schnelle anwaltliche Beratung gefragt. Häufig werden Pflichtteilsrechte nicht beachtet und die Rechte der Pflichtteilsberechtigten ignoriert. Der Anwalt berät Sie über Ihre Rechte und hilft.

Wichtige Informationen zu Vorsorgevollmachten erhalten Sie z.B. unter www.bmj.bund.de und www.vorsorgeregister.de.

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