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Interessenschwerpunkt Strafrecht

Häufig ist man sich der Konsequenzen unüberlegten Handelns nicht bewusst. Das Gesetz und die Rechtsprechung entschuldigen unüberlegtes Handeln in aller Regel nicht.

Ein Streit entnervter Autofahrer untereinander, eine Beleidigung, die irrige Annahme, nicht so viel getrunken zu haben oder die Fehleinschätzung, dass der Parkrempler keinen Schaden verursacht habe oder die fehlerhafte Annahme ihr Fahrzeug sei bestens versichert, führen Sie vor den Strafrichter.

Schon ein leichter Verkehrsunfall, bei dem Sie ihrem Vordermann aufgefahren sind, kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Behauptet Ihr Vordermann eine unfallbedingte Verletzung, wird gegen Sie wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Bei einer Verurteilung wären Sie vorbelastet. Beamte müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen im Straßenverkehr bewegt haben, müssen sich der Folgen bewusst sein. Leider zu oft sind Tote und Schwerverletzte zu beklagen. Hierzu sollte jeder Verkehrsteilnehmer eine klare Trennung beachten und bei Genuss von Alkohol und/oder Drogen sein Fahrzeug stehen lassen.

Haben Sie gegen diese Regel verstoßen, kann Ihr Anwalt oftmals nur die strafrechtlichen Folgen mindern, indem er auf ein zügiges und faires Strafverfahren drängt und so etwaige Folgen auf ein angemessenes Maß reduzieren lässt.

Es gibt aber auch die Grenzfälle geringer alkoholischer Beeinflussung, bei denen zweifelhaft sein kann, ob Ihnen tatsächlich ein alkoholbedingter Fahrfehler unterlaufen ist.

Schnell wird der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhoben. Der Erklärung, nichts bemerkt zu haben, begegnen die Strafverfolgungsbehörde und der Strafrichter meist mit Skepsis und weisen sie als Schutzbehauptung zurück. Auch hier ist die schnelle Konsultation des Rechtsanwalts hilfreich. Mit einer ausführlichen Darlegung ist schon manche Entziehung einer Fahrerlaubnis verhindert worden.

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