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Tätigkeitsschwerpunkt Straßenverkehrsrecht

Verkehrsunfälle erfordern schnelle und professionelle Hilfe. Zunehmende Änderungen des Prozessrechts legen eine frühe anwaltliche Vertretung nahe. Nur so ist, auch aus Sicht der Richter, ein noch halbwegs zügiges Verfahren zu gewährleisten.

Scheuen Sie sich nicht, sofort einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Anrufe direkt von der Unfallstelle aus sind keine Seltenheit, wenn Sie die Möglichkeit hierzu haben.

Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Verkehrsverstößen und Unfällen sind alle Verkehrsrichter überlastet. Um so wichtiger ist es, den Sachverhalt nachvollziehbar darzulegen, damit in einer Straf- oder Bußgeldsache eine Verurteilung vermieden werden kann.

Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Verletzte zu beklagen sind. Sichern Sie Beweise. Treten Sie einseitigen Schuldzuweisungen unfallaufnehmender Polizeibeamten an Ort und Stelle entgegen, wenn diese unberechtigt sind. Notieren Sie Namen und Anschriften der Zeugen. Fotografien der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und der verursachten Schäden sind hilfreich. Denn oft erst Monate später werden Beweismittel von Bedeutung sein, sei es vor dem Strafrichter oder dem Richter eines Zivilgerichts.

Tragen Sie den Sachverhalt Ihrem Anwalt ehrlich und umfassend vor, nur so kann er Ihre Interessen auch optimal vertreten. Das geltende Prozessrecht verpflichtet den Rechtssuchenden, alle ihm bekannten Tatsachen wahrheitsgemäß, umfassend und vollständig vorzutragen. Ein Urteil erster Instanz kann nur noch begrenzt und unter erheblichen Schwierigkeiten mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

In Zivilrechtsstreitigkeiten kann es Jahre dauern, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Bei schweren Verletzungen und Folgeschäden entscheiden Ärzte, Sachverständige und Richter und der Sie betreuende Rechtsanwalt über Ihre Zukunft.

Selten ist der Hergang eines Verkehrsunfalls unstreitig. Oft müssen technische Sachverständige den Hergang rekonstruieren. Die so festzustellenden Tatsachenanknüpfungspunkte sind schließlich für die medizinischen Sachverständigen unbedingte Voraussetzung für ihre weiteren Feststellungen. Bei schwersten unfallbedingten Verletzungen und Mitwirkung unfallfremder Leiden ist eine genaue Klärung erforderlich. Denn nur diejenigen Schäden werden ersetzt, die (überwiegend) auf den Verkehrsunfall zurückzuführen sind.

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